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   OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01   

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https://dejure.org/2001,10643
OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Antragsfrist; Rechtsmittelschrift; Übermittlung von Schriftsätzen; Telefaxsendung; Sendebericht; Pflichten des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 233; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 294

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmitteleinlegung per Telefax - Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit - Sendebericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 5 O 275/00
  • OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Denn wird für ein beabsichtigtes Rechtsmittel die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, so muss grundsätzlich innerhalb der Rechtsmittelfrist eine den Anforderungen des § 117 Abs. 2 ZPO entsprechende, vollständig ausgefüllte Erklärung eingereicht werden (vgl. BGH, DB 1983, 1251; BGH, NJW-RR 1993, 451).

    Denn nur ausnahmsweise kann die Bezugnahme auf eine im früheren Rechtszug abgegebene ordnungsgemäße Erklärung genügen, wenn die Verhältnisse unverändert sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (vgl. BGH, DB 1983, 1251; BGH, NJW-RR 1993, 451).

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Eidesstattliche Versicherungen sind mit eigener Sachdarstellung vorzulegen (vgl. BGH, NJW 1988, 2045).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Denn ihm war ausweislich des Eingangsstempels, der als öffentliche Urkunde den Beweis der Richtigkeit erbringt (vgl. u.a. BGH, MDR 1998, 57), keine für das Berufungsverfahren bestimmte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt.
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Daneben hat der Rechtsanwalt im Falle des Einsatzes eines Telefaxgerätes - wie sonst auch - Rechtsmittelschriften vor ihrer Absendung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (vgl. u.a. BGH, VersR 1986, 1209).
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Insbesondere hat er sich vor der Absendung davon zu überzeugen, dass den Schriftsätzen alle fristwahrenden Unterlagen und Anlagen beigegeben sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1361, 1362, unter I.).
  • BGH, 20.03.1997 - III ZB 4/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Für einen zur Vorbereitung dieses Rechtsmittels gestellten Prozesskostenhilfeantrag ist sie allerdings insoweit von Bedeutung, als einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann gewährt werden kann, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht hat (BGH, BGHR ZPO § 233 Prozesskostenhilfe; BGH, BGHR ZPO § 117 Abs. 1 Bewilligungsantrag 3).
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